CDU-Ratsfraktion Hannover

Für Rechtsgeschäfte der Verwaltung muss auch weiterhin grundsätzlich der Primat der Politik gelten

„Die Entscheidung über wesentliche finanzielle Ausgaben ist das vornehmste Recht des Rates. Dieses muss auch in Krisenzeiten der grundlegende Maßstab sein. Der auch vom Landesgesetzgeber aus gutem Grund vorgesehene Primat der Politik darf hier nicht ausgehöhlt werden“, so Jens Seidel, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Hannover.

Bereits im März hatte der der Rat den Anhang zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover für Rechtsgeschäfte jeglicher Art im Zusammenhang mit der Corona-Krise dahingehend geändert, dass befristet bis zum 30. Oktober 2020 die Wertgrenzen, in den die Verwaltung ohne Votum der Politik tätig werden kann, auf 10.000.000 € zu erhöhen. Nun sollte dieser Beschluss bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden.

„Das wirft für mich mehrere Fragen auf “, erläutert der Vorsitzende. „Warum erhalten wir diese Verlängerung erst am gestrigen Donnerstag als Tischvorlage, wo doch das Auslaufen des alten Beschlusses und die nicht veränderte Pandemiesituation klar war? Der Verwaltung ist bekannt, dass alle Fraktionen jeweils dienstags tagen. Spätestens dann, hätte man die Drucksache vorlegen können – eigentlich aber auch schon zur Ratsversammlung im Oktober, wenn wir ehrlich sind. Dies ist umso mehr erstaunlich, als der Landesgesetzgeber dankenswerterweise die Rahmenbedingungen geschaffen, um in einer pandemischen Lage die politischen Gremien auch recht kurzfristig digital zusammentreten zu lassen.“

„Mir ist auch nicht ganz ersichtlich, warum wir jetzt schon – bei allem Vertrauen, dass die Verwaltung diese Wertgrenzen nicht missbräuchlich nutzen wird – eine Ausweitung bis Ende Juni vornehmen sollen. Die letzten Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Länderchefs reichen gerade mal bis Mitte Januar,“ so Seidel. „Auch die Höhe ist angesichts der Häufigkeit und des Umfangs der bisherigen Inanspruchnahme zu diskutieren. Wir befinden uns zweifellos immernoch in einer außergewöhnlichen Situation. Aber jede Aufweichung hergebrachter Regularien muss gut begründet sein.“