CDU-Ratsfraktion Hannover

Haben öffentlich-private Partnerschaften einen Mehrwert für Hannover?

Die Vergabe kommunaler Bauvorhaben im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) gewinnt gegenwärtig immer mehr Aufmerksamkeit in der Kommunalpolitik und den Medien. Die Vor- und Nachteile von ÖPP-Projekten sind vielfältig und müssen sorgsam gegeneinander abgewogen werden. Während aus kommunaler Sicht vor allem die Vorzüge der ÖPP-Projekte betont werden, haben die Landesrechnungshöfe und jüngst auch der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten Kritik an dem Vorgehen geübt.

Deshalb haben wir in der vergangenen Ratsversammlung folgende Fragen an die Stadtverwaltung gestellt:

1. Welchen wirtschaftlichen Mehrwert sieht die Verwaltung bei der Durchführung von Bauvorhaben im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft für die Landeshauptstadt Hannover?
2. Wie viele Bauprojekte sind in den vergangenen fünf Jahren in öffentlich-privater Partnerschaft in der Landeshauptstadt durchgeführt oder begonnen worden?
3. Welche Maßnahmen stehen der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung, um regionale mittelständische Unternehmen bei öffentlich-privaten Partnerschaften mit Generalunternehmern einzubeziehen?

Die Landeshauptstadt Hannover hat laut der Antwort der Verwaltung seit ca. 20 Jahren eine Reihe von ÖPP-Projekten ausgeschrieben und nach einem standardisierten Prüf- und Vergabeverfahren realisiert. Die bei der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgestellte Vorteilhaftigkeit der einzelnen ÖPP-Projekte gegenüber konventioneller Beschaffung beträgt im Mittel 8,36%, bezogen auf die Gesamtinvestitionskosten.

Im Zeitraum von 2017 bis 2022 wurden seitens der Landeshauptstadt Hannover 12 Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft fertiggestellt oder begonnen, wobei die Projekte zum Teil mehrere Maßnahmen beinhalten.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Projekte:

  • Neubau des 2. BA der Feuer- und Rettungswache Weidendamm
  • Neubau Grundschule und Kita Welfenplatz
  • Neubau der Kitas Chemnitzer Weg und Bergfeldstrasse
  • Neubau der Feuer- und Rettungswache 3
  • Neubau des Gymnasiums Sophienschule und Anbau an das KWR
  • Neubau der Grundschule Kronsberg und Erweiterung der IGS Kronsberg
  • Neubau der Kita Beckstrasse
  • Neubau der Grundschule im Buchholzer Grün
  • Neubau der Grundschule Mühlenberg
  • Neubau von 5 Kindertagesstätten in 3 Stadtbezirken
  • Neubau des Misburger Bads

Die LHH achtet bei der Entscheidung zur Festlegung des Bieterkreises im Rahmen des europaweit auszuschreibenden Teilnahmewettbewerbs darauf, dass nur für die Realisierung der beschriebenen Aufgabe geeignete Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Finanziers in einer Bietergemeinschaft zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden. So sind neben überregional tätigen Großunternehmen – die in der Regel durch ihre örtliche Niederlassung vertreten sind – auch Mittelständler in ÖPP-Verfahren vertreten. Häufig beteiligt sind örtlich oder im nahen Umland ansässige Architekten und Ingenieure als Beteiligte der Bietergemeinschaften.

Bei der Vergabe der Aufträge im Rahmen der Ausschreibung spielen Überlegungen zur Einbeziehung örtlicher Unternehmen jedoch keine Rolle, da dies vergaberechtswidrig wäre.

Die gesamte Antwort der Verwaltung finden Sie hier.