Verwaltungsgerichtsurteil Fahrradstraße: CDU-Ratsfraktion fordert Berufung!
Darum geht es:
In einem Dringlichkeitsantrag wird die Stadtspitze aufgefordert, umgehend Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zur Fahrradstraße Kleefelder Straße (Zoo) einzulegen. Die Berufungsfrist endet bereits in wenigen Tagen. Tenor des Urteils ist, dass in Fahrradstraßen der übrige Fahrzeugverkehr zugunsten des Fahrradverkehrs grundsätzlich ausgeschlossen wird bzw. stark reguliert wird.
Das sagt Martin Hoffmann, Vorsitzender der CDU-Bezirksratsfraktion Mitte:
„Das Urteil hat es in sich. So ist es nichts weniger als die komplette Neuordnung des Verkehrsraums in der Kleefelder Straße und – wenn die Stadt nichts unternimmt – wohl darüber hinaus. Klar ist, dass die bereits bestehende Parkplatzknappheit weiter zunehmen wird. Es ist unabdingbar, dass bei einer so wegweisenden Frage der Verkehrspolitik ein zweitinstanzliches Urteil eingeholt werden muss.“
Das sagt Patrick Hoare, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion:
„Das Urteil zur Kleefelder Straße wird, insofern die Stadt keine Berufung einlegt, deutliche Auswirkungen auf andere Fahrradstraßen in Hannover haben. Es ist durchaus realistisch, dass auf Grundlage dieses Urteils der Kraftfahrzeugverkehr in allen Fahrradstraßen stark eingeschränkt bis verboten wird. Ebenso wird die Neuausweisung von Fahrradstraßen grundsätzlich erschwert, da Anwohnerinnen und Anwohner dieses größtenteils ablehnen werden.“
Das sagt Felix Semper, Fraktionsvorsitzender der CDU-Ratsfraktion:
„Wir fordern die Stadtspitze auf, schleunigst aktiv zu werden und Berufung einzulegen. Ansonsten sehen wir viele Probleme auf die Stadt zu rollen: Sobald die Stadt jetzt alle Straßen im Sinne des ersten Urteils umbaut, wird es erneute Klagen gegen den Umbau geben. Wenn dann anders entschieden wird, muss die Stadt wieder zurückbauen. Die Kosten trägt letztendlich der Steuerzahler!“
Zum Hintergrund:
Das vollständige Urteil zur Fahrradstraße Kleefelder Straße des Verwaltungsgerichtsurteils Hannover wurde der Stadtverwaltung am 21.12.2021 zugestellt. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat.