CDU-Ratsfraktion Hannover

Anstieg der Friedhofsgebühren um zehn Prozent nicht zumutbar – Keine Mehrbelastungen für die Menschen in Hannover!

Darum geht es:

Mit dem geplanten Antieg der Friedhofsgebühren signalisiert die Stadtverwaltung den Menschen in Krisenzeiten soziale Kälte. Die CDU-Ratsfraktion lehnt eine finanzielle Mehrbelastung der Menschen in Hannover strikt ab. Oberbürgermeister Onay muss endlich glaubhaft machen, dass er zu eigenen Einsparungen im Verwaltungsbetrieb bereit ist.

 

Das sagt Maximilian Oppelt, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion:

„Nach jedem Trauerfall machen die Hinterbliebenen eine schwere Phase durch. Die Familie hat ein geliebtes Mitglied verloren, die soziale Sicherheit steht auf der Kippe. In solchen Situationen sollte die Landeshauptstadt Mitgefühl zeigen und auf den Versand horrender Rechnungen tunlichst verzichten. Eine Erhöhung der Friedhofsgebühren ist den Menschen in diesen Tagen nicht zuzumuten.

Die Einzelgebühren für Reihengrabstätten liegen schon heute weit über der Marke von 1.000 Euro. Und damit sind die Kosten für die Bestattung noch lange nicht gezahlt. Wer sich bereits in jener schmerzlichen Lage befunden hat weiß, wie teuer eine Beisetzung werden kann. Eine Gebührenerhöhung um bis zu zehn Prozent ist angesichts dieser Tatsachen völlig unangebracht und signalisiert den Menschen soziale Kälte.

Niemand tätigt freiwillig eine Zahlung für den Friedhof, trotzdem betrifft diese Thema uns alle. Mit dem angedachten Gebührenanstieg will die Stadtverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern erneut in die Tasche greifen. Wir dürfen den Menschen in Hannover in diesen Zeiten aber keine weiteren Mehrbelastungen aufbürden. Die Stadtverwaltung sollte lieber an sich selbst sparen, um den kommunalen Haushalt auszugleichen. Leider haben Oberbürgermeister Onay und seine Verwaltung bisher nicht glaubhaft gemacht, dass sie dazu bereit sind.“

Hintergrund:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt beabsichtigt, die Benutzungsgebühren für die städtischen Friedhöfe für die Jahre 2023 und 2024 stark zu erhöhen (Drucks. Nr. 3052/2022). Die von den Hinterbliebenen zu tragenden Kosten für Bestattungen und Vergaben von Grabrechten sollen demnach um ungefähr 10% steigen.