„Ich möchte in aller Deutlichkeit feststellen, dass kein Mitarbeiter der Stadtverwaltung Sorge haben muss, dass meine Fraktion ihm auch nur Teile seines ihm rechtmäßig zustehenden Gehaltes nehmen möchte“, sagt Jens Seidel, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. „Woran wir jedoch ein hohes Interesse haben – gerade im Hinblick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ist eine rechtskonforme Regelung, die allen Beteiligten Rechtssicherheit liefert.“
Der § 18 TvÖD sei Rechtsgrundlage für eine den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zustehende leistungsgerechte Bezahlung. Daran werde auch niemand rütteln. Allein die unterschiedliche Wortwahl der verschiedenen Akteure, zeige aber die ganze Komplexität des Themas.
„Die einen reden von Prämie, andere von Boni, Leistungsentgelt, Leistungszulagen oder leistungsbezogenen Gehaltsbestandteilen. Das zeigt aus meiner Sicht vor allem eines – hier handelt es sich um eine Materie für tarifrechtliche Feinschmecker“, meint Seidel. Die CDU-Ratsfraktion habe daher gestern im Verwaltungsausschuss in Übereinstimmung mit den Kollegen anderer Fraktionen, die beiden Prüfberichte angefordert, um sich selbst ein Bild machen zu können.
„Wir haben die Erläuterungen der Stadtspitze aus den vergangenen Tagen zur Kenntnis genommen, jetzt wollen wir selbst – notfalls mit Hilfe von Experten – in diese diffizile Materie eintauchen. Klar ist jedenfalls, dass die gewisse Undurchschaubarkeit der derzeit rechtswidrigen Regelungen ein Ende haben muss“, so Seidel abschließend.