Darum geht es:
Im Herbst letzten Jahres hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren und die Veränderung der Reinigungsklassen (Erhöhung der Reinigungsintervalle in einigen Straßen) beschlossen. Das Mehrheitsbündnis aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP kritisiert nun die Erhöhungen und macht ‚aha‘ schwere Vorwürfe. Die CDU macht es sich hingegen nicht so einfach und verfolgt eine lösungsorientierte Herangehensweise: Die CDU-Ratsfraktion hat einen Dringlichkeitsantrag zur Wiedereinführung der sogenannten „Privilegierung“ in den heutigen Finanzausschuss eingebracht.
Das sagt Jens Seidel, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion: „Ich bin von meinen Ratskollegen aus dem Ampelbündnis (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) nun doch etwas irritiert. Im Herbst 2020 wurden die Drucksachen zur Gebührenerhöhung und zur Erhöhung der Reinigungsintervalle im Rat einstimmig beschlossen. In diesen Drucksachen waren die Veränderungen der Reinigungsklassen in den jeweiligen Straßen sowie die entsprechenden Gebühren für die Straßenreinigung aufgeführt. Und doch kritisieren Vertreter der ‚Ampel‘ die Gebühren jetzt – rund zwei Monate später – als unverhältnismäßig, wälzen die Schuld auf ‚aha‘ ab und behaupten, sie seien ‚hinters Licht geführt‘ worden. Natürlich hätten die Kostensteigerungen in der Drucksache deutlicher dargelegt werden können und eine nachvollziehbarere Darstellung der Veränderungen durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit seitens ‚aha‘ wäre ebenfalls wünschenswert gewesen, von absichtlicher Täuschung kann aber keine Rede sein. Es zeigt sich hier viel mehr, dass der Wahlkampf offenbar bereits begonnen hat.
Hinzu kommt noch, dass die ‚Ampel‘ Ende 2017 den Wegfall der sogenannten ‚Privilegierung‘ erst beschlossen hat – gegen die Stimmen der CDU. Damit wurde erst der Grundstein für die Benachteiligung von Anwohnern in hochfrequentierten Straßen gelegt. Zuvor ist die Stadt zur Entlastung der Anwohner noch für ein höheres Reinigungsintervall in über 100 Straßen aufgekommen. Durch den Wegfall stiegen die Reinigungsgebühren 2018 in diesen Straßen bereits um bis zu 70 Prozent an. Damals gab es seitens des ‚Ampelbündnisses‘ keine Einwände. Umso unverständlicher erscheint die jetzige Skandalisierung.
Um zu einer politischen Lösung zu gelangen, müssen wir zunächst sauber differenzieren: Das eine sind die Gebührenerhöhungen, welche unter anderem auf der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung, gestiegenen Abschreibungen und notwendigen Investitionen in den Fuhrpark beruhen. Das andere sind die Erhöhungen der Reinigungsintervalle in einigen Straßen und die daraus resultierenden, teils erheblichen Kostensteigerungen. Um die Reinigungsintervalle dreht sich im Wesentlichen die Diskussion in der Öffentlichkeit. In dieser Sache brauchen wir eine Entscheidung.
Eines steht fest: Wenn bestimmte Straßen häufiger gereinigt werden sollen, muss auch jemand dafür aufkommen. Dass es als ungerecht empfunden wird, dass beispielsweise die Anwohner der Limmerstraße für die Beseitigung des zurückgelassenen Mülls der Feiernden bezahlen sollen, ist nachvollziehbar.
Die gerechteste Lösung wäre es, die ‚Privilegierung‘ besonders stark frequentierter Straßen in angepasster Form wiedereinzuführen und die Anwohner so spürbar zu entlasten. Da wir die höheren Reinigungskosten nicht direkt den Verursachern in Rechnung stellen können, wäre dieser Vorschlag die praktikabelste Variante. Wir haben in den heutigen Finanzausschuss daher einen Dringlichkeitsantrag zur Wiedereinführung der ‚Privilegierung‘ eingebracht. Ich bin sehr gespannt, ob die Ampelpartner über haltlose Schuldzuweisungen und den Frust über die eigenen Entscheidungen hinausgehen und sich für echte Lösungsansätze offen zeigen.“
Zum Hintergrund: Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 die Gebührenfestsetzung der Straßenreinigung 2021-2023 sowie die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover beschlossen. Damit einher ging die Erhöhung des Reinigungsintervalls in einigen Straßen sowie die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren.
Besonders die Erhöhung des Reinigungsintervalls ist für einige Anwohner finanziell deutlich spürbar. Wenn eine Straße beispielsweise statt einmal in der Woche jetzt zweimal gereinigt wird, wird die Straße in eine andere Reinigungsklasse eingestuft und somit steigen die Reinigungsgebühren.
Die sogenannte ‚Privilegierung‘ wurde 2017 von der Ratsmehrheit abgeschafft (Drucksache Nr. 2700/2017). Zuvor wurden die Straßenreinigungsgebühren in über 100 Straßen nach der jeweils nächstniedrigeren Reinigungsklasse erhoben, wodurch Anwohner spürbar entlastet wurden.