Die Frist für die Hannoveranerinnen und Hannoveraner den heimischen Weihnachtsbaum zu einem dafür bestimmten Sammelplatz zu bringen, endete letzte Woche. Doch auch nach dieser Frist sind in Hannover viele „wild“ entsorgte Tannenbäume zu sehen.
„Dies ist ein großes Ärgernis für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger“, so Maximilian Oppelt, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion. „Auf einen verdorrten Weihnachtsbaum folgen schnell weitere, so dass sich bald überall im Stadtgebiet ‚wilde‘ Ablagerungen bilden. Diese ‚wild‘ abgelegten Weihnachtsbäume sind ein Ärgernis für die Bevölkerung, weil sie unschön aussehen, zum Teil die Verkehrssicherheit auf den Fuß- und Radwegen gefährden und aha die Einsammlung erschweren.“
Die CDU-Ratsfraktion hatte bereits im Herbst 2017 gefordert, dass die Entsorgung von Weihnachtsbäumen optimiert werden müsse, etwa durch eine temporäre Beschilderung von Sammelplätzen. Die Ampelkoalition folgte dem Antrag Ende Januar 2018 im Kern und erweiterte ihn um digitale Informationsangebote.
„Einerseits freue ich mich, dass die aha-App angepasst wurde – ein guter und notwendiger Service für alle Besitzer eines Smartphones“, so Oppelt. „Gleichseitig benutzt nicht jeder ein Smartphone oder hat die App runtergeladen. Leider hat aha das Problem bislang nicht in den Griff bekommen. Deshalb fordern wir, dass alle offiziellen Sammelstellen mit einem temporären Hinweisschild versehen werden. Die Sichtbarkeit muss erhöht werden. Zusätzlich steht eine Auszeichnung der Sammelstellen im städtischen Geoinformationssystem (GIS) aus.“
Oppelt dazu weiter: „Es geht nicht nur um einzelne widerrechtlich entsorgte Bäume, sondern insbesondere auch um ‚wilde‘ Sammelpunkte, die aus mehreren Exemplaren bestehen. Solche größeren Sammelpunkte entstehen unter anderem dadurch, dass ein Baum abgelegt wird und andere Bürgerinnen und Bürger dann darauf vertrauen, dass es sich um eine offizielle Sammelstelle handelt. Ohne böse Absicht legen sie dann ihren Baum dazu. Eine Beschilderung würde jedem deutlich signalisieren, dass es sich tatsächlich nur um eine rechtmäßige Sammelstelle handelt, wenn dies durch ein Schild erkennbar ist.“