Das Verwaltungsgericht Hannover hat heute bestätigt, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Dienstenthebung von Kulturdezernent Harald Härke gegeben sind.
„Die CDU-Ratsfraktion akzeptiert die Entscheidung des hannoverschen Verwaltungsgerichts. Hinsichtlich der herausgehobenen und öffentlichkeitswirksamen Aufgabe der Umsetzung der Kulturhauptstadtbewerbung 2025, welche in der Regel einem Kulturdezernenten zufallen würde, ist die Begründung des Beschlusses nachvollziehbar. Es wäre für Herrn Härke in der Tat schwierig, wesentliche Impulse zum Wohle der Landeshauptstadt Hannover zu setzen“, so Jens Seidel, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Hannover.
Seidel weiter: „Nichtsdestotrotz möchte ich betonen, dass diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts keinesfalls eine Schuldhaftigkeit von Herrn Härke ankündigt oder gar bedeutet. Bis zum Ausgang des Verfahrens vor dem Landgericht gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. An dieser Einstellung halten wir fest.“
Seidel fordert abschließend: „Nachdem nun sowohl Herr Schostok, als auch Herr Härke aufgrund der jeweiligen Anklageerhebungen der Staatsanwaltschaft nicht mehr im Rathaus tätig sind, wäre die logische Konsequenz, auch Herrn Dr. Herbert vom Dienst zu suspendieren. Denn auch gegen den ehemaligen Büroleiter des Oberbürgermeisters hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.“